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V e r f o l g t e   j ü d i s c h e   K i n d e r                                                                                                                          Z u r ü c k  
Anton Reinhardt
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Anton Reinhardt
(Foto: Dokumen-tations- und Kulturzentrum
Deutscher Sinti und Roma, in Heidelberg)


Anton Reinhardt wurde am 27. Juni 1927 in Weiden bei Dornhan am Rande des Schwarzwaldes geboren. Trotz der beginnenden Diskriminierungen durch die Nationalsozialisten bemühten sich die Eltern, ihren Kindern eine behütete Kindheit zu ermöglichen. Anton besuchte die Volksschule in Waldshut und war ein begeisterter Schwimmer. Nach dem Schulabschluss arbeitete er in der Maschinenfabrik „Mann” in Waldshut.
Im Sommer 1944 versuchte der 17-jährige Anton Reinhardt in die Schweiz zu flüchten, was aber nicht gelang. Am 25. August 1944 wurde er auf Anordnung von NS-Rasseforschern in das Städtische Krankenhaus nach Waldshut gebracht. Dort wollten ihn Ärzte als Sinti gegen seinen Willen sterilisieren. Daraufhin entschloss er sich abermals, in die Schweiz zu flüchten. Beim Überschreiten der Grenze wurde er am 25. August 1944 von Schweizer Zöllnern aufgriffen und im Bezirksgefängnis Zurzach inhaftiert. Die Schweiz gewährte ihm kein Asyl, er wurde  an der Grenze den Deutschen übergeben, die ihn in das KZ Botenfels bei Rottweil verbrachten. Kurz vor Kriegsende gelang es ihm, aus dem Lager zu entkommen. Auf der Flucht wurde er am Karfreitag 1945 in der Nähe von Bad Rippoldsau im Nordschwarzwald von einer Einheit des Volkssturms festgenommen. Auf Drängen von SS-Sturmbannführer Karl Hauger trat am Karsamstag ein improvisiertes
Standgericht zusammen. Der Ausgang stand von Anfang an fest: Anton Reinhardt wurde zum Tode verurteilt. Hauptmann Franz Wipfler bestätigte als verantwortlicher Offizier der Volkssturmeinheit das Todesurteil mit seiner Unterschrift. Anschließend führte Karl Hauger den Jungen in ein abgelegenes Waldstück. Dort musste dieser sein eigenes Grab schaufeln, bevor ihn der SS-Mann nach schweren Misshandlungen mit einem Genickschuss tötete. Ende der fünfziger Jahre wurden Karl Hauger und ein weiterer Mitangeklagter, Franz Wipfler, vor Gericht verurteilt. Die beiden Männer wurden wegen gemeinsam begangenen Totschlags vom Schwurgericht Offenburg am 30. Oktober 1959 zu sieben Jahren und sechs Monaten Zuchthaus bzw. zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. 

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Kurz vor seiner Ermordung schrieb Anton Reinhardt einen Abschiedsbrief an seine Geschwister und seine Mutter: „Ich wünsche Euch gute Gesundheit und ein langes Leben. Gute Nacht. Anton!“ (Dokument Staatsarchiv Freiburg).

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Karl Hauger, der das
 Exekutionskommado befehligte.
 (Foto Staatsarchiv Freiburg)


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Die exhumierte Leiche von Anton Reinhardt (Foto Staatsarchiv Freiburg).



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